ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

der

Heiss & Süß GmbH

FN 158 515k

HG Wien

Firmensitz: 1050 Wien, St. Johann-Gasse 1-5/2/5

Produktion: 3033 Altlengbach, Tullner Straße 7

Tel.: 02774/76 739, FAX: 02774/76 73 9-4

E-Mail: info@heissundsuess.at

1 Geltung, Angebot, Vertragsabschluss

1.1 Die vorliegenden AGB der Heiss & Süß GmbH (im Folgenden: „Heiss&Süß“ genannt) gelten ausnahmslos für alle gegenwärtigen und künftigen Bestellungen, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen und erbringt diese ihre Leistungen ausschließlich auf dieser Grundlage. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur für diese wirksam und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorausgehenden, ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch Heiss&Süß. Diese gelten somit für alle Verträge zwischen Heiss&Süß und dem jeweiligen Auftraggeber. Das Zustandekommen der Vertragsbeziehung kommt nur ausdrücklich schriftlich oder mündlich zustande. Stillschweigen gilt keinesfalls als Zustimmung. In Bezug auf Endverbraucher wird auf das KSchG in der jeweils geltenden Fassung verwiesen.

1.2 Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil mit Heiss&Süß, auch wenn diese zur Kenntnis gebracht wurden, es sei denn, Heiss&Süß stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu. Stillschweigen gegenüber Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gilt keinesfalls als Zustimmung.

1.3 Änderungen der vorliegenden AGBs werden schriftlich über die Homepage von Heiss&Süß kommuniziert. Heiss&Süß behält sich das Recht vor, die AGBs einschließlich der Datenschutzbedingungen jederzeit zu ändern. Diese gelten sodann als vereinbart, wenn der Auftraggeber den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Die geänderte Fassung wird auf der Homepage veröffentlicht.

1.4 Die Angebote von Heiss&Süß sind freibleibend und unverbindlich und setzen die Lieferfähigkeit voraus. Änderungen sind vorbehalten.

 

2 Entgelt, Preise, Eigentumsvorbehalt

2.1 Der Entgeltanspruch von Heiss&Süß für jede einzelne Lieferung entsteht, sobald diese erbracht wurde. Dies unter der Voraussetzung, dass keine gegenteilige Vereinbarung zwischen Heiss&Süß und dem Auftraggeber getroffen worden ist.

2.2 Heiss&Süß ist berechtigt, bei Großprojekten zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse einzuheben.

2.3 Alle Leistungen von Heiss&Süß, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, werden gesondert verrechnet.

2.4 Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und sind der jeweils gültigen Preisvereinbarung mit Heiss&Süß zu entnehmen.

2.5 Alle Preise gelten in Euro (€).

2.6 Kunden aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat haben für eine umsatzsteuerfreie Lieferung bei der Bestellung die UID-Nummer bekannt zu geben. Heiss&Süß prüft den unternehmerischen Tatbestand. Liegt dieser nicht vor oder ist die UID-Nummer nicht gültig, so kann keine umsatzsteuerfreie Lieferung gewährt werden. Heiss&Süß behältsich das Recht vor, Beförderungs- und sonstige Nebenspesen gesondert in Rechnungzu stellen.

2.7 Die von Heiss&Süß gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten in ihrem Eigentum.

 

3 Zahlung, Rechnungslegung, Verzug

3.1 Generell gilt bei Bezahlung eine Bankeinzugspflicht, es sei denn, es wurde schriftlich anderes vereinbart. In diesem Fall ist das Entgelt wie vereinbart und ohne Abzug spesenfrei zur Zahlung fällig.
3.2 Wird die Zahlung mittels Bankeinzug vereinbart, erteilt der Auftraggeber die Ermächtigung, Zahlungen über sein Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist der Auftraggeber sein Kreditinstitut an, die von Heiss&Süß auf sein Konto gezogenen SEPA-Lastschriften einzulösen. Als Mandatsnummer gilt die jeweilige Kundennummer, welche auch am übermittelten SEPA-Lastschriftformular ersichtlich ist. Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des KSchG, so kann gegen die Abbuchung nicht widersprochen werden. Die Creditor-ID von Heiss&Süß lautet: AT76ZZZ00000005455

3.3 Die Rechnung wird dem Auftraggeber automatisch per Email zugestellt. Zu diesem Zweck ist eine gültige Emailadresse bekannt zu geben und er stimmt mit Angabe der Emailadresse dem Email-Versand zu.

3.4 Das durch die Speicherung und Übermittlung der elektronischen Rechnung erhöhte Risiko eines Zugriffs durch Dritte trägt allein der Auftraggeber.

3.5 Der Auftraggeber kann die Zustellung der Rechnung per Email jederzeit schriftlich unter Angabe der aktuellen postalischen Adresse widerrufen.

3.6 Bei Zahlungsverzug wird der Auftraggeber mittels Zahlungserinnerung zur sofortigen Zahlung aufgefordert. Sollte diese erfolglos bleiben, so erfolgt nach nochmaliger Mahnung die automatische Übergabe an den KSV 1870.

3.7 Der Auftraggeber ist bei jedem Zahlungsverzug dazu verpflichtet, Heiss&Süß alle im Zusammenhang mit der Einbringlichmachung der offenen Rechnungsbeträge entstehenden Kosten wie Mahn-, Inkasso-, Erhebungs-, Auskunfts- und Anwaltskosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, sowie bankübliche Verzugszinsen, mindestens jedoch 12% p.a. zu ersetzen.

3.8 Heiss&Süß ist bei Zahlungsverzug nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

3.9 Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers, so ist Heiss&Süß nach eigenem Ermessen berechtigt, Lieferungen oder Leistungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung zurückzubehalten, oder andere Zahlungsmittel wie Vorauskassa oder Barzahlung zu verlangen. Dem Auftraggeber stehen in diesem Falle keine wie immer gearteten Ersatzansprüche zu, er ist jedoch dazu verpflichtet, die tatsächlich entstandenen Aufwendungen Heiss&Süß zur Gänze zu ersetzen.

3.10 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Heiss&Süß aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde seitens Heiss&Süß schriftlich anerkannt und/oder gerichtlich festgestellt.

3.11 Forderungen gegen Heiss&Süß dürfen vom Auftraggeber nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Heiss&Süß an Dritte abgetreten werden.

 

4 Bestellung, Lieferung, Gefahrenübergang

4.1 Insoweit Liefer- oder Leistungsfristen vereinbart wurden sind diese nur dann verbindlich, sofern diese seitens Heiss&Süß schriftlich festgehalten und bestätigt worden sind. Andernfalls sind sie nur als annähernd und unverbindlich zu betrachten.

4.2 Vor Erstbestellungen durch den Auftraggeber muss im Vorfeld ein Neukundenformular angelegt und unterschrieben an Heiss& Süß retourniert werden.

4.3 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, die Aktualität der Daten sicherzustellen und Änderungen der Kontaktdaten unverzüglich bekannt zu geben.

4.4 Bestellungen können vom Auftraggeber telefonisch, über den Anrufbeantworter, per Mail, per Fax oder durch die kostenlose Bestell-App Choco (https://www.choco.com/) durchgeführt werden.

4.5 Bestellungen für Lieferungen nach Wien müssen bis spätestens 14 Uhr des Vortages bei Heiss&Süß bekanntgegeben werden. Über Wien hinausgehende Lieferungen werden bei Bestellung individuell vereinbart. Kürzere Fristen sind nur dann einzuhalten, wenn dies im konkreten Fall schriftlich vereinbart wurde.

4.6 Die Angebote von Heiss&Süß sind freibleibend und setzen die Lieferfähigkeit voraus. Änderungen sind Heiss&Süß vorbehalten. Die jeweiligen auf der Preisliste ersichtlichen Preise verlieren mit Erscheinen der neuen Preisliste ihre Gültigkeit. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, kommt der Vertrag mit Aufgabe der Bestellung schriftlich oder mündlich zustande.

4.7 Die Lieferung der Waren von Heiss&Süß erfolgt in Spezialtiefkühlfahrzeugen. Bei Anlieferung hat der Auftraggeber für unverzügliche Annahme und entsprechende Lagerung zu sorgen, da spätere Reklamationen leider nicht mehr berücksichtigt werden können. Heiss&Süß ist nicht verpflichtet, die Ware beim Auftraggeber zu verschlichten oder für deren korrekte Lagerung Sorge zu tragen. Tiefgekühlte Waren sind bei –18 °C zu lagern. Aufgetaute und aufbereitete Produkte sind umgehend zu verzehren und dürfen nicht wieder eingefroren werden.

4.8 Bei Übergabe wird die Ware vom Auftraggeber auf Vollständigkeit und Beschädigung überprüft. Durch die Übergabe der Ware und Gegenzeichnung des Lieferscheins gilt die Ware als übergeben.

4.9 Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Lieferung von Heiss&Süß – oder einem von Heiss&Süß Beauftragten – an den Auftraggeber übergeben worden ist. Jegliche Haftung von Heiss&Süß für Schäden, die sich aus unsachgemäßer Handhabung, Aufbereitung und Lagerung der angelieferten Waren durch den Auftraggeber oder durch von dieser beauftragten Dritter, insbesondere aus einer Durchbrechung der Tiefkühlkette im Bereich des Auftraggebers, ableiten, ist ausgeschlossen.

4.10 Die Lieferfristen werden von Heiss&Süß vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, insbesondere Fälle höherer Gewalt, eingehalten. Die Lieferfristen werden durch alle von Heiss&Süß nicht vertretenden Hindernisse wie z.B. höhere Gewalt, unvorhersehbare Betriebsstörungen etc. um die Dauer der Hindernisse verlängert. Auf jeden Fall sind Schadenersatzansprüche oder Aufhebung des Vertrages wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.

 

5 Gewährleistung, Mängelrüge

5.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

5.2 Festgestellte Mängel sind Heiss&Süß – ohne dass damit für den Auftraggeber, der Verbraucher im Sinne des KSchG ist, bei Unterlassung nachteilige Rechtsfolgenverbunden wären – möglichst bei Lieferung bzw. sofort nach Sichtbarwerden zu rügen.

5.3 Wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des KSchG ist, hat er die Lieferung sofort bei Übergabe im Sinne des § 377 UGB auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Mängelfreiheit eingehend zu prüfen und eventuelle Mängel unverzüglich, jedenfalls aber binnen angemessener Frist nach Erhalt der Ware bzw. Leistung, bei sonstigem Verlust aller ihm aus – bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren – Mängeln zustehenden Ansprüche schriftlich zu rügen. Später aufgetretene Mängel hat der Auftraggeber ebenfalls schriftlich zu rügen, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche für derartige Mängel ausgeschlossen. Eine nicht sachgemäße Lagerung, Handhabung oder Aufbereitung nach Übergabe der Ware an den Auftraggeber schließt jede Gewährleistung aus.

5.4 Mengendifferenzen sind sofort bei Warenübernahme auf dem Lieferschein schriftlich festzuhalten.

5.5 Das Auftreten von Mängeln berechtigt nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises oder eines Teiles davon.

5.6 Bei Mangelhaftigkeit der Ware kann Heiss&Süß zwischen Verbesserung und Austausch – jeweils binnen angemessener Frist – wählen. Ansprüche auf Preisminderung oder Wandlung hat der Auftraggeber nur unter der Voraussetzung, dass innerhalb angemessener Frist Verbesserungsversuche ergebnislos sind oder der Austausch nicht fristgerecht erfolgt.

5.7 Heiss&Süß wird die Rückabwicklung nach Punkt 5.6 solange verweigern, bis sämtliche bereits übermittelte Waren vollständig und einwandfrei retourniert wurden. Bei tiefgekühlten Waren muss der Auftraggeber die lückenlose Einhaltung der Kühlkette nachweisen. Waren, die das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten haben, können keinesfalls reklamiert werden.

5.8 Heiss&Süß ist berechtigt, bei behaupteten Gewährleistungsansprüchen dem Auftraggeber Ansprüche gegenüber dem Vorlieferanten abzutreten, was zum Haftungsausschluss von Heiss&Süß führt. In jeglichem gelagerten Fall der Haftung von Heiss&Süß hat der Auftraggeber das haftungsauslösende Verschulden von Heiss&Süß zu beweisen.

5.9 Heiss&Süß stellt die Ware im handwerklichen Verfahren her. Daher kann es zu geringfügigen Farb-, Größen- und Gewichtsabweichungen kommen, welche nicht als Mangel zu werten sind. Geringfügige Abweichungen berechtigen den Auftraggeber keinesfalls zu Ersatz- oder Gewährleistungsansprüchen.

5.10 Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke. Heiss&Süß übernimmt keine Haftung für die Abweichung der Ware von Proben, Mustern oder früheren Lieferungen, solange diese geringfügig sind.

 

6 Haftung und Schadenersatz

6.1 Sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des KSchG ist, sind Schadenersatzansprüche gegenüber Heiss&Süß in Fällen leichter und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind Personenschäden.

6.2 Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher im Sinne des KSchG, so wird die Haftung gegenüber dem Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere der Bestimmungen des KSchG – für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind Personenschäden.

6.3 Ist Heiss&Süß seiner Hinweispflicht nachgekommen, wird jede Haftung von Heiss&Süß für Ansprüche, die aufgrund der erbrachten Lieferung durch den Auftraggeber erhoben werden, ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn eine solche Hinweispflicht für Heiss&Süß nicht erkennbar war. Leichte Fahrlässigkeit schadet hierbei nicht. Der Auftraggeber hält Heiss&Süß diesbezüglich schad- und klaglos.

 

7 Datenschutz

7.1 Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen werden von Heiss&Süß gemäß den Bestimmungen des österreichischen Datenschutzgesetzes verwendet.

7.2 Der Auftraggeber stimmt der Verwendung seiner personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO zum Zwecke der ordnungsgemäßen Abwicklung der Bestellung ausdrücklich zu.

7.3 Bei Zahlungsverzug werden die im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug stehenden Daten des Auftraggebers an den KSV 1870 sowie an einen Rechtsanwalt zur gerichtlichen Geltendmachung übergeben. Ein Recht zur Einschränkung dieser Weitergabe besteht nur dann, wenn die Zahlungen pünktlich einlangen, jeder Verzug wird automatisch an den KSV 1870 weitergeleitet.

7.4 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, wichtige Informationen wie Aktionen und dergleichen per E-Mail von Heiss&Süß zugesendet zu erhalten. Diese Zustimmung kann jederzeit telefonisch oder per E-Mail unter info@heissundsuess.at widerrufen werden.

 

8 Vertraulichkeit, geistiges Eigentum

8.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher ihm zur Kenntnis gelangter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

8.2 Der Auftraggeber hat jegliche Informationen über Preise, Rezepturen, Lieferbedingungen, Mengen, und dergleichen vertraulich zu behandeln und keinesfalls an Dritte weiterzugeben.

8.3 Alle bei Heiss&Süß in Verwendung stehenden Fotos, Abbildungen, Auftragsbestätigungen, Vereinbarungen und ähnlichen Unterlagen stehen im Eigentum von Heiss&Süß und behält sich diese sämtliche Rechte, insbesondere das Eigentums- und Urheberrecht, ausdrücklich vor. Nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung durch Heiss&Süß dürfen diese Dritten zugänglich gemacht werden. Sämtliche Unterlagen sind über Verlangen von Heiss&Süß auf Kosten des Auftraggebers unverzüglich zurückzustellen.

8.4 Speziell auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Waren oder Verpackungen werden nicht zurückgenommen und im Falle eines unberechtigten Rücktritts vom Vertrag in Rechnung gestellt.

 

9 Allgemeines, Erfüllungsort, Gerichtsstand

9.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen Heiss&Süß und dem Auftraggeber unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts sowie des IPRG wird ausdrücklich ausgeschlossen.

9.2 Zwingende Rechte eines Verbrauchers nach dem Konsumentenschutzgesetz werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt.

9.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Heiss&Süß verpflichtet sich vielmehr, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen.

9.4 Änderungen und/oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung und Unterfertigung durch Heiss&Süß.

9.5 Erfüllungsort ist der Sitz von Heiss&Süß.

9.6 Als Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge wird das für den Sitz von Heiss&Süß, somit Wien, sachlich zuständige Gericht vereinbart.

 

10 Aktualität

10.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in ihrer jeweils gültigen Fassung unter www.heissundsuess.at einzusehen.

 

Aus Gründen der Lesbarkeit wird darauf verzichtet, geschlechtsspezifische Formulierungen zu verwenden. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer und Frauen in gleicher Weise.

 

Stand: April 2021

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